Das Honorar

 

 

 

Gesetzlich Versicherte (Selbstzahler) werden im Anamnesegespräch
über die folgenden Behandlungskosten aufgeklärt.

 

Private Krankenversichungen und Heilpraktiker Zusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten in den meisten Fällen ganz oder anteilig.

 

Osteopathische Behandlungen werden von einigen gesetzlichen Krankenkassen anteilig übernommen. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Kasse. Einen ersten Anhaltspunkt dazu finden Sie hier:

https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen

 

Die Rechnungstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

 

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können bitte ich um rechtzeitige Benachrichtigung per Telefon (mind. 24 Stunden vor Beginn).

Andernfalls wird der Termin in Rechnung gestellt. 

 

Für weitere Informationen berate ich Sie gern telefonisch.